Führerschein und Erblindung (Fragen zu einer Behinderung)

Ede vom Bayerwald, Monday, 08.10.2007, 09:19 (vor 6059 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,
wenn die Kollegin mit 12 Jahren erblindet ist, so kann sie den Führerschein erst gemacht haben, als sie schon erblindet war. Also muss ihre einseitige Erblindung im Führerschein vermerkt sein.

also deutlicher kann die Erblindung doch nicht behandelt werden! Aus Sicht der Verkehrsbehörde!
Es muss angesicht dieser Sachlage davon ausgegengen werden, dass die Erblindung bekannt ist und der Straßenverkehrsordnung entsprechend behandelt wird. Einen Einzug des Führerscheins wegen des Antrages auf Anerkennung einer schon Amtsbekannten Behinderung kann es daher nicht geben, bzw wäre absolut unlogisch und würde sofort einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen sein mit der großen Wahrscheinlichkeit, dass der Führerschein wieder ausgehändigt wird (alternativ die austellende Behörde des Führerscheins massivsten Ärger bekommen würde, wenn sie ihn garnicht hätte ausstellen dürfen. Meine Kenntnisse sind da aber anders. kenne seit vielen Jahren einen Einäugigen mit Führerschein, Auflage vier Aussenspiegel, zwei pro Seite um einen räumlichen Eindruck zu vermitteln).

Anerkennung einer Behinderung kann bei einer schon amtsbekannten Behinderung nicht dazu führen, dass dann auf einmal der Führerschein entzogen wird (ohne dass sich bei der Behinderung aus ärztlicher Sicht etwas ändert!)!

Gruß
Ede vB


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