Feiertagsregelung und Wochenendarbeit (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Tuesday, 09.10.2007, 11:25 (vor 6951 Tagen) @ Maggi-77

Hallo Steffan,

dieses ist keine Frage des SGB IX oder das Thema "Schwerbehinderte" betreffend. Es ist eine ganz allgemeine Arbeitsrechtfrage.

Daher nur soviel: Arbeitszeit welche auf Feiertage fällt muss nicht nachgearbeitet werden. Für Arbeiten an Feiertagen ist ein Ersatzruhetag zu gewähren, § 11 Abs. 3 ArbZG. Dieses kann so das BAG aber auch ein arbeitsfreier Samstag sein.

Was Dein Arbeitsverhältnis betrifft, müsste die genaue Rechtslage ggf. durch einen Fachanwalt oder Gewerkschaft geklärt werden.

Grundsätzlich sollte ein ArbV stets die genauen Grundlagen beinhalten unter welchen Bedingungen die Arbeitsleistung erbracht werden soll enthalten. Also hier Wochenarbeitszeit und die Verteilung auf die Arbeitstage. Leider achten viele Arbeitnehmer hierauf nicht immer, was dann zu solchen Problemen führen kann.:-(

Weiter, Schwerbehinderte haben keinen Anspruch auf Freistellung von Wochenend-/Schicht- oder Nachtarbeit. Dieses könnte sich nur im Einzelfall u.U. aus § 81 (4) SGB IX ergeben, so das BAG.


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