Feiertagsregelung und Wochenendarbeit (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Stefan,
doch Deine Frage ist beantwortet, bitte immer genau lesen. ;-( Hier ist ggf. aber eine strittige Rechtsfrage welche wie geschrieben eine Sache für einen Anwalt ist.
PS: Nach meiner unverbindlichen Meinung, darf der AG dieses vermutlich nicht. Doch ich kenne weder den ArbV noch ggf. geltende TV oder sonstige Regelungen im Betrieb.
Somit kann ich keine Aussage treffen über die vereinbarte Art der Erbringung der Arbeitsleistung. Ich hätte aber wie schon erwähnt einen solchen, hinsichtlich der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung, unverbindlichen ArbV nicht unterschrieben.