Re: Nach Rücktritt-Neubewerbung möglich? (Wahlen)
Hallo Kollegin Tessendorf,
das Gesetz und die einschlägigen Kommentare sagen
meines Wissens dazu nichts aus.
Mach Dich aber trotzdem in der ver.di-Geschäftsstelle
schlau - da sitzen die Fachleute, die auch den
Wahlvorstand weiterbilden und somit zu manchen
kniffligen Fragen eine Antwort wissen.
Gruß Hans-Peter