Re: Nach Rücktritt-Neubewerbung möglich? (Wahlen)

Sabine Daubitzer @, Sunday, 23.06.2002, 15:49 (vor 7949 Tagen) @ Tessendorf, Ursula

Hallo Kollegin,
meines Erachtens gibt es keine rechtlichen Gründe, die
hier entgegen sprechen könnten. Die Betonung liegt
allerdings auf "rechtliche" Gründe.
Der Eindruck, den der- oder diejenige hinterlässt,
wird bei dem "Hin und Her"-Spielchen nicht der Beste
sein und ist deshalb überlegenswert. Bin mir zwar
sicher, dass das rechtlich nicht anfechtbar ist, aber
zur Sicherheit H-P´s Rat befolgen: Einfach bei ver.di
nachfragen. Gruß aus München


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