Re: Nach Rücktritt-Neubewerbung möglich? (Wahlen)

hackenberger, Friday, 28.06.2002, 13:47 (vor 7967 Tagen) @ Tessendorf, Ursula

Hallo,

der Rücktritt um Neuwahlen zu erreichen/ermöglichen,
kann ja auch taktische Gründe haben. So z.B.: Es
stehen betriebliche Veränderungen an und ich möchte
vor den Veränderungen eine Schwb-Vertretung wählen.
Gründe könnten sein, dass nach den betrieblichen
Veränderungen andere Wahlbedingungen bestehen könnten
(ggf. auch andere Kandidaten). Dann kann ein Rücktritt
und vorgezogene Wahlen helfen. Denn merke: Die SchwbV
wird für eine Wahlperiode also (4) Jahre gewählt. Ist
die bestehende SchwbV am nächsten Regelwahltermin
nicht länger als ein (1) Jahr im Amt, so wird nicht
neu gewählt und sie ist automatisch für diese
Wahlperiode weiter im Amt. Damit könnte diese
Wahlperiode dann z.B. 4 Jahre und 360 Tage sein!

:-))


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