Integrationsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)

Pia, Wednesday, 24.10.2007, 20:35 (vor 6046 Tagen) @ Integra

Nach SGB IX bist Du für die unter § 2 SGB IX Genannten zuständig, für alle anderen ist eine Betriebsvereinbarung sicher sinnvoll. Du kannst in einer Integrationsvereinbarung kaum Regelungen für Arbeitnehmer machen, für die Du nicht zuständig bist.

Ausserdem wärst Du bei Verhandlungen bezüglich einer Betriebsvereinbarung zum Thema BEM hinzu ziehen, denn es berührt ja Belange von MA für die Du zuständig bist.


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