Stundennachweis für SBV-Tätigkeit (Stellvertreter/in)

hackenberger, Friday, 26.10.2007, 15:39 (vor 6934 Tagen) @ roma

Hallo roma,

die SchwbV muss sich nur ordnungsgemäß ab- und anmelden, mehr nicht!. Siehe auch hier!


Bei solchen Anliegen doch immer mal nach der Rechtsgrundlage für das Anliegen fragen!.

Nun kann man, wenn es der weiteren guten Zusammenarbeit dienlich ist und der Vorgesetzte einen nachvollziehbaren Grund zu mindest bennenen kann, freiwillig einen schriftl. Stundennachweis geben, wenn er gleiche Anforderungen an nichtfreigestellte BR-Mitglieder stellt.

Gibts es solche Anliegen für nichtfreigestellte BR-Mitglieder> Wie hat, wenn es solche gibt, der BR dazu gestellt>

Was will der Vorgesetzte eigentlich damit>

Wenn man sich dafür entscheidet, steht aber bitte immer nur darauf " von xx:xx bis xx:xx, Schwb-/Mandatsaufgaben" mehr nicht!!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion