Aufgaben eines Wahlvorstandes im vereinfachten Wahlverfahren (Wahlen)

Brigitta, Thursday, 29.11.2007, 12:18 (vor 6901 Tagen)

Guten Tag,

die Suchanfrage hat nicht alle meine Fragen zu außerordentlichen Neuwahlen beantworten können. Deswegen würde ich mich freuen, wenn ich hier noch ein paar Antworten bekäme.

Wir haben folgende Situation:

Aufteilung der Dienststelle in zwei rechtlich eingenständige Zweige A und B. Wir hatten bisher einen Vertrauensmann (MA in B) und einen Stellvertreter (MA in A. Weitere Vertreter gibt es nicht.

Das Amt des Vertrauensmanns ist für Zweig A nach Ablauf des Übergangsmandats erloschen. Sein Vertreter (MA Zweig A) ist inzwischen nicht mehr beschäftigt. Das bedeutet, dass wir für diesen Bereich zur Zeit keine Schwerbehindertenvertretung haben. Neuwahlen haben noch nicht stattgefunden.

Wir erfüllen die Voraussetzungen des vereinfachten Wahlverfahrens.

In § 1 Abs. 2 der Wahlordnung steht, dass bei nicht vorhandener Schwerbehindertenvertretung ein Wahlvorstand in der Versammlung der Schwerbehinderten gewählt wird. Hier http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wie%20wird%20gewählt habe ich gelesen, dass ein Wahlvorstand im vereinfachten Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Scheidet der einzige Stellvertreter aus, bestellt die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einen Wahlvorstand, wie ich hier gelesen habe. http://www.schwbv.de/wahlen.html#Kein%20Stellvertreter%20mehr%20da%20-%20und%20nun
Mangels SBV kann das aber, falls erforderlich, nur in der Versammlung der Schwerbehinderten erfolgen.

Frage: Falls ein Wahlvorstand gewählt wird, welche Aufgaben hat der dann im vereinfachten Verfahren> Ist der Vorstand nur bis zur Einladung zur Wahlversammlung und Wahl eines Wahlleiters für die Wahlen verantwortlich>

Ich hoffe, ich habe hier keine schon beantworteten Fragen gestellt. Es wäre schön, wenn mir jemand so schnell wie möglich antworten könnte. Danke im Voraus.

Viele Grüße
Brigitta

Aufgaben eines Wahlvorstandes im vereinfachten Wahlverfahren

hackenberger, Thursday, 29.11.2007, 22:59 (vor 6900 Tagen) @ Brigitta

Hallo Britta,

zu erst einmal die Frage:

Ist die gewählte SchwbV und/bzw. der Stelli noch im Amt/ ggf. auch im Rahmen des Übergangsmandat.
Wenn dem so ist, sollte diese zu einer Wahlversammlung einladen und dort die Neuwahl veranlassen.

Ist dem nicht so dann, schaue [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2043#p2055]hier![/link] weiter aber auch hier! und dort unter Wie wird gewählt> Das vereinfachte Wahlverfahren (§18-21 SchwbVWO)

Der/die WahlleiterIn leitet dann die Wahl bis zur Wahl der Vertrauensperson, dann kann diese die weiter Wahl der Stellvertreter leiten. Man kann aber auch vereinbaren, dass der/die WahlleiterIn auch die Wahl der Stellvertreter leitet.

Aufgaben eines Wahlvorstandes im vereinfachten Wahlverfahren

Brigitta, Friday, 30.11.2007, 11:34 (vor 6900 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank für die prompte Antwort. Dieses Forum ist sehr hilfreich!

Das Amt des Vertrauensmanns ist erloschen. Das Übergangsmandat ist auch nicht ausdrücklich geregelt worden. Ich habe die Regelungen analog zu denen für den PR ausgelegt, in jedem Fall ist aber die dafür vereinbarte Frist abgelaufen. Der Stellvertreter ist auch nicht mehr im Amt.

Irritiert war ich nur durch die in § 1 der Wahlordnung erwähnte Regelung, dass bei fehlender Schwerbehindertenvertretung ein Wahlvorstand gewählt wird, der ja im vereinfachten Verfahren nicht vorgesehen ist.

Ich denke, wir werden das jetzt so handhaben, dass der PR zu einer Wahlversammlung einlädt und auf die Wahl eines Wahlvorstandes verzichten, der ohnehin keine Aufgaben hat.

Liebe Grüße
Brigitta

Aufgaben eines Wahlvorstandes im vereinfachten Wahlverfahren

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 30.11.2007, 16:13 (vor 6900 Tagen) @ Brigitta

Hallo Brigitta,

» Ich denke, wir werden das jetzt so handhaben, dass der PR zu einer
» Wahlversammlung einlädt und auf die Wahl eines Wahlvorstandes verzichten,
» der ohnehin keine Aufgaben hat.

Genau so macht ihr es.
- PR lädt ein.
- PR schlägt WahlleiterIn vor
- WahlleiterIn wird mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt gewählt
- Diese führt die Wahl (VP) durch.
- Versammlung beschließt die Anzahl der VertreterInnen
- und führt die Wahl durch
- WahlleiterIn verständigt die Gewählten und den Arbeitgeber und macht Aushang
- Fertig :-)

PS: Formulare findest du hier

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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