Änderungsantrag stellen oder Termin für Verlängerung abwarten? (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Wednesday, 30.01.2008, 16:02 (vor 5957 Tagen) @ Nicole K.

Hallo Nicole,

da hier sogar der behandelnde Arzt zu einer erneuten Feststellung rät, sollte man diesem folgen. Man kann ja auch vorher einmal ein Blick in die GdB-Tabelle werfen um eine Einschätzung des möglichen GdB zu erlangen.

Man kan ja weiter entscheiden, ob nur neue, bisher nicht anerkannte Leiden zusätzlich bewertet/anerkannt werden sollen oder ob auch die Verschlimmerung des bereits anerkannten Leidens mit(neu)bewertet werden soll.

Bei einem GdB von 70 hat er neben dem höheren steuerlichen Grundfreibetrag auch Anspruch auf die steuerrechtliche Erstattung/Anerkennung der Entfernungspauschale ab dem 1 km für die Fahrt zur Arbeit oder die tatsächlichen Kosten für die Fahrt zur Arbeit. Möglicher weise hat der Koll. ja heute sogar Anspruch auf Zuerkennung von Mz und dann noch weitere Ansprüche auf Nachteilsausgleiche.

Dass es bei der Verlängerung des Ausweises zu Problemen kommen könnte sehe ich nicht. Der Koll. muss dafür auch nicht persönlich erscheinen, sondern kann den Ausweis auf dem Postwege zum Versorgungsamt senden.


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