Änderungsantrag stellen oder Termin für Verlängerung abwarten? (Antragstellung / Widerspruch)

Nicole K., Thursday, 31.01.2008, 09:15 (vor 5952 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

besten Dank für die schnelle Antwort!
Ich gebe allerdings zu, dass ich etwas unsicher bin, ob man schlafende Hunde wecken sollte, auch wenn der Arzt dazu rät. Skeptisch bin ich vor allem deswegen, weil mir noch vor zwei Wochen im Rahmen eines SchwbV-Seminars beim Integrationsamt gesagt wurde, dass bei der Bewertung eines Änderungsantrags IMMER die gesamte Aktenlage überprüft und das Gesamtbild neu bewertet wird. Dass neue/verschlimmerte Leiden einzeln anerkannt/bewertet werden, ohne dass die konstant gebliebenen Faktoren berücksichtigt/überprüft würden, käme eigentlich nie vor. Und da in NRW seit dem 1.1.08 auch die alteingesessenen Versorgungsämter nicht mehr exisiteren, sondern jetzt neue, kommunale Stellen für die Betreuung von Schwbh-Angelegenheiten zuständig sind, die sich womöglich mit besonderem Ehrgeiz ins Thema einarbeiten möchten und evtl. besonders strenge Maßstäbe anlegen, befürchte ich einfach noch ein weiteres Risiko.
Gut, okay, vielleicht bin ich übervorsichtig und sollte eher "wer nicht wagt, der nicht gewinnt" sagen... Ich denke, ich werde dem Kollegen beide Möglichkeiten vorschlagen. Entscheiden muss er am Ende ja selbst, wie er weiter vorgehen möchte.

Nochmals Danke und viele Grüße
Nicole


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