Mehrarbeit bei Behinderung (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Monday, 18.02.2008, 16:57 (vor 5926 Tagen) @ redbellied

Hallo Jenas,

sowohl unter A-Z ist der Begriff Mehrarbeit und mittels Suche findet man unter dem Suchbegriff "[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Mehrarbeit]Mehrarbeit[/link]" oder "Überstunden" reichlich. Alle Frage wären dann beantwortet. :-(

Doch hier die Antworten zu Deinen Fragen:

» Frage:
» 1.) Kann ich die Überstunden ablehnen>
Schwerbehinderte können sich auf den § 124 SGB IX berufen. (siehe A-Z „Mehrarbeit“)
» 2.) Ist das rechtens, wenn ja - welches Gesetz>
ja, sie 1.
» 3.) Muss ich dann auch keine Mehrarbeit am Wochenende leisten (da ich ja
» 5X8 Stunden von Mo-Fr. arbeite, also 40 Stunden).
Schwerbehinderte (Vollzeitkräfte) müssen auf Wunsch von Mehrarbeit (> 8 Std., genau 8 Std. 5 Min. so das BAG) freigestellt werden.
» 4.) Wenn das alles zutrifft ...wie setzte ich das beim Arbeitgeber durch>
Das liegt an Dir, normaler Weise beruft man sich auf § 124 SGB IX. Man kann hier sofern keine SchwbV vorhanden ist auch den BR um Unterstützung bitten.

Hinweis: „Durchsetzen“ ist eine ungeschickte Ausdrucksform. Sie erzeugt ggf. beim AG nicht unbedingt Wohlwollen.


Achtung: Dieses bedeutet aber nicht, dass Schwerbehinderte keine Wochenend- oder Sonntagsarbeit leisten müssen. Der AG kann z.B. bei Notwenigkeit Arbeitszeitverschiebungen vornehmen. Also Arbeitszeit welche auf einen Wochentag (Mo-Fr) entfällt auf Samstag oder Sonntag verlegen. Hier müsste dann nur sofern vorhanden BR und SchwbV eingebunden beteiligt werden.


Hier noch ein Auszug zur Fragestellung aus dem Knittelkommentar zum § 124 SGB IX:

Die Regelung ermöglicht schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten, Mehrarbeit – im Vergleich zu der arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitszeit – abzulehnen. Sie sind deshalb, abgesehen von Notfällen, grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Leistung zu erbringen. Die Vorschrift enthält kein absolutes Verbot der Mehrarbeit. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer soll aber gegen seinen Willen nicht zusätzlich belastet werden. Deshalb ist es ihm überlassen, ob er von seinem Recht auf Freistellung von Mehrarbeit Gebrauch macht oder nicht. Es kommt weder auf den GdB noch auf die Ursache der Behinderung an.

Noch abschließend folgende Hinweise:
Bitte immer darauf hinweisen, dass keine SchwbV im Betrieb vorhanden ist. Wir sind ja eigentlich ein Forum welches Fragen von BR/SchwbV usw. s.o. beantwortet.
Weiter vielleicht auch das nächste Mal den Text stilistisch etwas "anders" gestallten. Das 1.,2.3. usw. ließt sich etwas, nun ja "ungeschickt".;-)

Lese bitte auch einmal alles zum Thema "Mehrarbeit" unter A-Z und mit Nutzung des Suchbegriffes. Wir haben diese ja schon alles mehrfach behandelt.


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