Rückwirkender Urlaub abgelehnt (Zusatzurlaub)
Hallo Sander,
nein, er soll mit Hinweis auf den § 124 (3) und § 7 (3) BUrlG (die grundsätzlichen Vorausstetzungen einer Urlaubsübertragung nach § 7 Abs. 3 BUrlG (persönliche Gründe durch die rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung) sind gegeben. s.a. Sabrina Klaesberg, RA) den Anspruch noch im März geltend machen. Du solltest ihn als VPSchwb hierbei mit Bezug auf das SGB IX § 124 (3) und die Kommentierung unterstüzen.
Auch euere BV steht dem hier nicht entgegen, sie sieht ja sogar Sonderfälle welche eine Übetragung ermöglichen vor. Weiter gibt es hier auch entsprechende BAG-Rechtssprechung, siehe auch unter A-Z/Zusatzurlaub.