» Ich bin beim öffentlichen Dienst beschäftigt (Stadt) und habe so meine Schwierigkeiten mit dem PR. Dieser führt zwar Perosnalratsitzungen durch, an denen ich teilnehmen kann, jedoch anschließend Sitzngen durch an denen ich nicht teilnehmen darf, da es sich hier um eine Klausurtagung bzw. um Besprechungen des PR unter sich handelt. Die Auszubildendenvertretung darf allerding teilnehmen. Man sagt dann, dass es sich hier um Punkte wie z.B. die "Arbeit des PR in der Zunkunft" handelt.
Es muss sich rechtlich schon deshalb um Personalratssitzungen handeln, denn ansonsten gäbe es nicht den geringsten Grund für die Stadt, die Mitglieder des Personalrats für diese PR-Sitzungen freizustellen. Auf so kreative Bezeichnungen dieser Plenumssitzungen wie "Klausurtagung" oder "Besprechungen des PR unter sich" kommt es nach Landes- und Bundesrecht nicht an.
Oder anders ausgedrückt: Sollte es sich tatsächlich nicht um ordentliche und vom Personalvertretungsrecht gedeckte "Sitzungen" des PR handeln, würde sich die Frage nach dem unerlaubten Fernbleiben vom Dienst stellen mangels personalvertretungsrechlicher Rechtsgrundlage für derartige "Veranstaltungen". Wenn PR-Mitglieder sich abmelden vom Arbeitsplatz und vorgeben, an einer PR-Sitzung teilzunehmen, obgleich es sich nicht um eine Sitzung des Personalrats handelt, wäre dies ggf. disziplinarrechtlich bedeutsam.
Es existiert zwar immer noch eine personalvertretungsrechtliche "Textausgabe mit Erläuterungen", in der die abwegige und durch nichts zu rechtfertigende Auffassung vertreten wird, dass der Personalrat beschließen könne, die Schwerbehindertenvertretung von Beratungen oder Beschlussfassungen auszuschließen, und dass die SBV "auf Aufforderung die Sitzung zu verlassen" habe. Dem steht jedoch die ganz herrschende Auffassung in der Fachliteratur sowie die einhellige Rechtsprechung entgegen!!!
Seit wann praktiziert denn der Personalrat dieses höchst "kreative" Verfahren, und um welches Bundesland (Personalvertretungsgesetz>) handelt es sich hier>