keine Zielerreichung wegen Reha-Maßn eines Schwb (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Monday, 17.03.2008, 12:41 (vor 5898 Tagen) @ Heidi

Hallo Heidi,

» Wir haben in unserem Unternehmen Zielvereinbarungen (individuelle,
» Teamziele und Kollektivziele) Kann die Kur dem Kollegen zum Nachteil
» ausgelegt werden, auch wenn es wegen seiner Schwerbehinderung eine
» Reha-Maßnahme war> Gibt es einen rechtlichen Anspruch und wenn ja, wo>

Es gibt doch hierfür eine BV oder TV. Was besagt denn diese/dieser zu dieser Themenstellung. Also, wenn AN längere Zeit AU sind. Normaler weise sind hier dann Regelungen zur Anpassung der Ziele vorgesehen.

Auch bei Zielvereinbarungen hat der Schwerbehinderte die Rechte aus § 81 (4). Der AG muss also bei der Vereinbarung der Ziele die sich aus der Behinderung ergebenen Auswirkungen berücksichtigen.

Somit dürfte sich hier kein Nachteil ergeben, wäre sonst auch ggf. ein Problem mit dem AGG. Es könnte sich somit ein Schadenersatzanspruch für den Betroffenen gem. AGG ergeben.


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