Teilabhilfe-Bescheid (Antragstellung / Widerspruch)

Mark S., Tuesday, 01.04.2008, 11:51 (vor 5895 Tagen)

Hallo erstmal an alle. Habe gestern oben genannten Bescheid bekommen und mit bei Suchen nach Infos auf diese Seite gestoßen und hätte gern einige Fragen.

Kurz etwas "Vorgeschichte": habe am 25. 05. 2006 einen Ablehnungsbescheid bekommen gegen den ich habe Widerspruch machen lassen am 29. 05. 2007.

Nach unendlichen hin und her, bitte Datum beachten, kam gestern am 31. 03. 2008 dieser Teilabhilfe-Bescheid mit 30 % GdB.

Darin ein Satz: über Ihren weitergehenden Widerspruch entscheidet das für sie zuständige Fachreferat und und und........

Was bedeutet das für mich >> Kann (soll ja) der GdB noch ansteigen >>

Im Erstantrag war: psychische störung, sehbehinderung, geist. behinderung, störungen orientierungsfähigkeit zur feststellung beantragt und G bzw. H und demzufolge die dazugehörige behinderten-karte.

berücksichtigung fand "nur" die psych. behinderung und sehbehinderung. aber eben als teilabhilfe.

was kann bzw. muß ich jetzt noch tun, außer erstmal das "endergebniss" abzuwarten >> verschlechtert hat sich sehbehinderung und orientierungsfähigkeit wurde nirgends beachtet und bewertet.

das für mich zuständige Arbeitsamt, fragt mich auch schon ob event. die karte oder ein bescheid von vers-amt vorliegt, das die mich da "einordnen" können.

fragen nun zu den merkzeichen:

G gibts doch bei orientierungs-probleme oder nicht, wie ist da genau die gesetzeslage >> welche changen bestehen auf das G >>

gesetztext: Bei geistig Behinderten sind entsprechende Störungen der Orientierungsfähigkeit vorauszusetzen, wenn die Behinderten sich im Straßenverkehr auf Wegen, die sie nicht täglich benutzen, nur schwer zurechtfinden können.

auf antworten und hilfe freund....gruß mark.


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