Teilabhilfe-Bescheid (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Tuesday, 01.04.2008, 13:38 (vor 5891 Tagen) @ Mark S.

Hallo Mark,

da Du ja so lese ich Deinen Beitrag zurzeit arbeitsuchend bist also keine Schwerbehindertenvertretung um Unterstützung bitten kannst, hilft hier leider nur die Inanspruchnahme anderweitiger Rechtsberatung. Entweder die Gewerkschaft oder VdK oder privater Rechtsschutz.

Du kannst auch einmal bei Versorgungsamt anfragen, wann mit dem endgültigen Bescheid zu rechnen ist. Es ist ja wohl erst nur einmal ein Teilbescheid/ Teilabhilfe ergangen.

Hier wäre dann im Weiteren zu prüfen ob man eine Klage vor dem Sozialgericht erhebt oder/und ggf. einen Antrag entweder auf neue bisher nicht anerkannte Behinderungen oder einen vollkommenen Neuantrag stellt.

Bei diesem bisher zuerkannten GdB, sowie den hierbei berücksichtigten Behinderungen, dürfte wohl die Zuerkennung eines Mz. wie G oder aG auch im Widerspruch nicht möglich sein.

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[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2508#p2513]Zusicherung einer Gleichstellung[/link]


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