"Warte"-Zeiten bei Anträgen (Antragstellung / Widerspruch)

Mark S., Wednesday, 09.04.2008, 17:02 (vor 5887 Tagen)

...hätte gern hier ein paar antworten auf folgende fragen, würde mich freuen.

vor einen jahr feststellung auf behinderungen gestartet, nach ewigen hin und her, nen widerspruch und daraus resultierender abhilfebescheid und heutigem "endbescheid" einen gdb von 30 geschafft.

in den "endschreiben" stellte ich fest das a) veraltete sachen verwendet wurden und b) bestimmt sachen falln gelassn wurden.

durch die schleichende zuarbeit der ärzte war das v-amt gezwungen die "alten ergebnisse" zu verwenden.

nun die fragen: welcher arzt untersucht orientierungs-schwierigkeiten, zurecht finden auf alltäglichen wegen usw. - das wurde völlig unbeachtet und im widerspruch nicht erwähnt da ja dazu ärztlich nix existiert.

teilweise ich selber (eingeschränkt aber wegen geistig und seelisch) und durch bekannte, konnte kein arzt gefunden werden der diese orientierungs-sachen untersucht und feststellt. orientierungsprobleme auch entscheident für das G. dürfen nur Ärzte im eigenen Ort gewählt werden oder sind auch Ärzte auch außerhalb meines "heimatorts "zulässig >>

wann kann ein neuantrag gestellt werden nach welcher zeit > heute hat das V-amt ja "abgeschlossen" die widerspruchs-angelegenheit. was muß ich nehmen, Klage, Verschlimmerungsantrag oder völliger Neuantrag >>

danke für Hilfe, auf was muß ich achten das meine jetzigen 30 gdb nicht gefährdet werden > GdB nach oben kein Problem, sogar erwünscht.

gruß an alle...Mark


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