"Warte"-Zeiten bei Anträgen (Antragstellung / Widerspruch)

SBV60, Wednesday, 09.04.2008, 19:19 (vor 5886 Tagen) @ Mark S.

Hallo Mark,
zunächst die Frage: bist Du Schwerbehindertenvertreter oder Betriebsrat> Dieses Forum ist nur für diese Personengruppen gedacht.

Ich würde, um den richtgen Arzt zu finden, die für Deinen Wohnort zuständige Ärztekammer mal anrufen - die sagen Dir, wer dafür zustöndig ist. Oder Du fragst bei Deiner Krankenkasse oder der kassenärztlichen Vereinigung mal nach. Da wir eigentlich freie Arztwahl haben, ist es egal, welcher Arzt das bescheinigt, Hauptsache, es ist ein bei der Ärztekammer eingetragener Arzt. Du solltest eventuell -damit das keine Schwierigkeiten gibt, bei der Krankenkasse nachfragen, vor allem, wenn der Arzt in einem anderen Bundesland praktiziert.

Du solltest Dich an Deinen Schwerbehindertenvertreter wenden, um vielleicht schon mal eine Gleichstellung zu beantragen. Er wird Dir sicherlich dabei behilflich sein.

Da ich Deinen Beitrag nicht völlig verstanden habe, kann ich Dir nicht sagen, ob Du einen Feststelungsantrag nochmal stellen solltest. Es gibt aber keine "Warte"-Frist, man sollte die Anträge immer dann stellen, wenn sich etwas verschlimmert hat oder -wenn wie in Deinem Fall- bisher kein Arzt die Behinderung festgestellt hat. Dann solltest Du erstmal den Arzt aufsuchen, ihn auf Deinen Antrag ansprechen und den Antrag dann stellen.

Viele Grüße


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