Prüfungspflicht (Einstellung)

stockw, Thursday, 10.04.2008, 09:17 (vor 5879 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Schau dir mal unter der Rubrik "Urteile" unter Einstellungen das erste und
» das dritte aufgelistete Urteil an. Das beantwortet deine Frage.

Danke Hans Peter!!

Habe Urteile gelesen; eine Frage noch dazu.

Genügt mir als SbV die mündliche Aussage,dass Arbeitgeber
prüfen wird, geprüft hat,oder sollte ich mir das schriftlich bestätigen lassen,bzw,selbst bei der Agentur für Arbeit nachfragen ob Personalleitung
Kontakt aufgenommen hat>

Bitte nochmals um Antwort


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