Kürzung des Steigerungsgeldes

Detlev Bischof @, Sunday, 08.09.2002, 15:51 (vor 7900 Tagen)

Konkret wird Behinderten in einer Werkstatt für
geistig und körperlich Behinderte das Steigerungsgeld
für einen Zeitraum von 3 Monaten um ca. 20% gekürzt.
Weiterhin entfällt das Weihnachtsgeld. Ebenfalls wurde
seitens der Betriebsleitung die
Werkstättenmitwirkungsverordnung(§5 Absatz 1.3)
unterlaufen. Die Pflicht und das Recht auf Mitwirkung
nicht gewährt. Trotz Protest des Werkstattrats wird die
Kürzung in der aktuellen Lohnabrechnung umgesetzt. Die
Kürzung wurde mit gestiegenen Kosten begründet und
daher eine zu hohe Auszahlung für 2002 angegeben.
Prüfbare Angaben zu der Kostensteigerung wurden nicht
zu Verfügung gestellt. Der Anruf der Vermittlungsstelle
scheint derzeit kein Diskussionspunkt zu sein.
Es stellt sich die Frage was getan werden kann und ob
Gewerkschaften überhaupt etwas tun können.



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