Verteilzeit (BEM)

hackenberger, Friday, 13.06.2008, 11:56 (vor 5818 Tagen) @ Renate

Hallo Elke,

während einer Wiedereingliederungsmaßnahme in den Arbeitsprozess (Hamburger Modell) bekommt der AN weiterhin Krankengeld. Es besteht kein weiterer Anspruch auf Vergütung. Der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig erkrankt. Weiteres zu diesem Thema siehe u.a. hier!

Der entscheidende Satz lautet: Der Arbeitnehmer stimmt mit seinem Arzt einen Eingliederungsplan ab, der dem Genesungsfortschritt des Arbeitnehmers entspricht.

Dieses betrifft auch ggf. notwenige/ sinnvolle Pausen /Arbeitsunterbrechungen.


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