Ausladung zum Wirtschaftsausschuss durch BR (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Wednesday, 18.06.2008, 09:21 (vor 5799 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

siehe meine Antwort zu Deiner Frage "[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7360#p7369]Behinderung im Amt[/link]".

PS: Hallo Ede, der § 156 SGB IX greift hier leider nicht. Denn der hier leider für die Arbeit der SchwbV i.d.R. interessante Abs. des § 156 ist der Abs. 1, Satz 9. Der bezieht sich aber "nur" auf den § 95 (2) Satz 1.

Bei den Themen die Sander hier angesprochen hat ist der Rechtsweg ein Beschlussverfahren wegen Mandatsbehinderung vor dem ArbG.

Es wäre u.U. ungeschickt, wenn man auf einen "§§" hinweist und die andere Seite dann erkennen würde, die SchwbV "droht" mit "Waffen" welche nicht eingesetzt werden können. Also stumpfes Schwert.

Es gibt aber Wege und Mittel.

Lese auch einmal diesen Beitrag, er befasst sich mit dem Thema BR/PR welche sich schwer damit tun die SchwbV gem. der geltenden Rechtslage zu Sitzungen ordnungsgemäß einzuladen (Mandatsbehinderung). Es gibt hier wirksame Mittel die hier diese zum einlenken bringen sollten.

Stichworte [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2672#p2805]"Zwangsgeld oder gar Zwangshaft" [/link]


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