Pflichtverletzung? (Stellvertreter/in)

obelix, Friday, 20.06.2008, 12:31 (vor 6696 Tagen)

Ich bin seit 1 1/2 Jahren 1. Stellvertreter der Vertrauensperson. In diesem Zeitraum war es der VP des Öfteren nicht möglich aus diversen Gründen an PR-Sitzungen oder Sitzungen des Arbeitssicherheitsauschusses teilzunehmen. Da ich von seiner Abwesenheit bzw. Unabkömmlichkeit der VP nichts wusste, war mir natürlich auch eine Teilnahme als Stellvertreter an den PR-Sitzung/Ausschusssitzungen nicht möglich.
Da ja die Einrichtung der Stellvertretung die umfassende Vertretung der Belange der schwerbehinderten Menschen sicherstellen soll, frage ich mich, ob die teilweise vorsätzlich unterlassene Mitteilung der Verhinderung der VP nicht eine (grobe)Pflichtverletzung durch die VP darstellt.
Diverse Hinweise oder Gespräche meinerseits an/mit der VP in der Vergangenheit haben nichts gefruchtet.

Grüße
Obelix


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