Pflichtverletzung? (Stellvertreter/in)
Hallo "Obelix",
NEIN, ist in dieser Art/Form keine grobe Pflichtverletzung!
Die ständige Nichtteilnahme an Sitzungen des Betriebs- bzw. Personalrats und ihrer Ausschüsse wäre eine Pflichtverletzung welche einen Antrag gem. § 95 (7) Satz 5 auf Mandatsenthebung begründen könnte. Wichtig wäre dann aber auch hier der Beleg dafür, dass als als Folge dieses Handelns merkliche Nachteile für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte entstanden sind.
Es bleibt nur der zu diesem Thema bereits gegebenen Hinweis auf den Kommentar zum § 95, Abs 6 Rn 69, Satz 2: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7274#p7282
Man kann auch das Integrationsamt bitten einmal ein Gespräch mit der VPSchwb zu führen.
PS: Die Verhinderung der VPSchwb kann nur diese selbst feststellen. Aber dieses Thema hatten wir im Forum auch schon einmal, sieh hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7129#p7130