Pflichtverletzung? (Stellvertreter/in)

obelix, Friday, 20.06.2008, 14:05 (vor 5827 Tagen) @ hackenberger

Danke Bernhard für die Antwort, aber auch wenn du auf Fundstellen in zurückliegenden Postings verweist, ist dies meines Erachtens doch eine Grundsatzfrage.

Die Hauptpflicht der Vp besteht doch in der Vertretung der Belange der Schwerbehinderten. Damit eine umfassende Vertretung gewährleistet ist, hat man die Funktion der Stellvertretung ins Leben gerufen, um das "1-Mann-Gremium" bei Verhinderung, Urlaub, Krankheit usw. zu entlasten.
Wenn nun die Vp diese Möglichkeit vorsätzlich nicht in Anspruch nimmt, wird die Stellvertretung schwerst in Frage gestellt. Die Vp setzt sich über die Wahlentscheidung der schwerbehinderten Beschäftigten hinweg und gewährleistet nicht, dass in entsprechenden Gremien eine Vertretung der Belange der Schwerbehinderten gegeben ist.
Dies ist meines Erachtens mit einer Nichtvertretung gleichzusetzen.

Was meinst du hierzu, Bernhard>

Grüße Obelix


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion