Schwerbehindertenversammlung durch BR? (Versammlung)
» Unser BR-Vorsitzender möchte eine Versammlung der Schwerbehinderten Menschen einberufen. Trotz Ankündigung meinerseits im September (nach der Urlaubszeit) eine Versammlung abzuhalten.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage weder im Betriebsverfassungsrecht noch im Schwerbehindertenrecht. Dies bedeutet u.a., dass es für derart "wilde" Schwerbehindertenversammlungen ohne Rechtsgrundlage auch keinen Anspruch auf Freistellung gibt. Anspruch auf Freistellung für Schwerbehindertenversammlungen gibt es nur nach § 95 Abs. 6 SGB IX.