Schwerbehindertenversammlung durch BR? (Versammlung)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 26.06.2008, 07:24 (vor 5809 Tagen) @ Wolfgang E.

» Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage weder im Betriebsverfassungsrecht noch im Schwerbehindertenrecht. Dies bedeutet u.a., dass es für derart "wilde" Schwerbehindertenversammlungen ohne Rechtsgrundlage auch keinen Anspruch auf Freistellung gibt. Anspruch auf Freistellung für Schwerbehindertenversammlungen gibt es nur nach § 95 Abs. 6 SGB IX.

Nun als BR ist es ihm doch freigestellt, in ABstimmung mit dem AG Personalversammlungen abzuhalten, oder etwa nicht>>

Sind nun schwerbehinderte Kollegen keine Mitarbeiter>>

Ob er als BR für die Gruppe der SB-Kollegen eine Versammlung auf der Grundlage des Personalvertretungsrechtes abhalten kann>
nun da bin ich überfragt.

Allerdings würde ich vermuten ja, falls er die Unterstützung des AG bekommt.

Auf der Grundlage des SGB IX geht es sicher nicht, solange eine gewählte Vertretung besteht.

Geht der BR etwa davon aus, dass er eingreifen muss, weil "keine korrekt gewählte/legitimierte SBV" bestehen würde und er deshalb die "Notwendigkeit" vorschützt, dass er eine Wahlversammlung abhalten müsse, um eine SBV zu installieren>>

Frag das Integrationsamt und schalte es ein und geh zum Rechtssanwalt zur Rechtsberatung. Denn gegen vorgeschützte andere Gesetze (Personalvertretungsrecht) in denen er alss BR sich als HAusherr fühlt wird der ohne RA deinerseits machen, was er will, solange ihn nicht der AG intern zurück pfeift.


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