Arbeitgeberbeauftragte(r) passiv wahlberechtigt? (Wahlen)

hackenberger, Saturday, 12.07.2008, 19:08 (vor 6675 Tagen) @ Rolandfuerth1

Hallo,

es ist ja schon alles Wichtige gesagt, daher nur noch der eine auch wichtige Hinweis. Der Beauftragte des AG für die Belange der Schwerbehinderten ist (soll) ja der Partner der SchwbV auf der AG-Seite sein. Also sein „Gegenüber“ und auch sein Ansprechpartner.

Es würde sich da ja auch schlecht machen, wenn der VPSchwb sich vor dem Spielgel mit sich selbst, dem BASchwb unterhalten sollte. ;-)


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