BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern (Umgang mit BR / PR)

birte, Schleswig-Holstein, Tuesday, 22.07.2008, 18:08 (vor 6664 Tagen)

Hallo,
ich bin sehr neu als SVB tätig. Muss sagen, habe mir das einfacher vorgestellt. Nun eines meiner Probleme: Der BR will seine "alte " Form der Einladung zur BR-Sitzung nicht ändern, obwohl ich bereits darum gebeten habe, deutlich auf anstehende TOP's hinzuweisen. Es steht einfach nichts drin. Von Pkt. 1 bis Pkt. 9 sind es feststehende Punkte (vom Verlesen Protokoll bis hin zu Verschiedenes). Es ist nicht ersichtlich, ob dort Themen behandelt werden, die jetzt die SVB betreffen.
Und nun>
BR-Vorsitzende sagt, das war schon immer so und so soll es bleiben. Ich bin anderer Meinung. Wie kann ich das ändern>

BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern

hackenberger, Tuesday, 22.07.2008, 18:29 (vor 6664 Tagen) @ birte

Hallo "birte"

erst einaml Glückwunsch zum Mandat :flower: und willkommen hier in unserer Runde. Keine Bange, Du wirst es schon schaffen :ok:

So nun zu Deinem Anliegen.

BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen

Abs. 2 Die Sitzung beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung......

Abs. 3 Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.

Soweit der Gesetzestext.


Frage: Warum nimmst Du nicht an den Sitzungen des Betriebsausschusses teil> In diesen Sitzungen wird i.d.R. auch die BR-Sitzungen vorbereitet und auch die TO aufgestellt.

Über anstehende Punkte welche Schwerbehinderte im einzeln oder in der Gruppe betreffen müsstest Du informiert sein. Denn diese fallen ja unter den § 95 (2) und daher müsste der AG Dich hier eingebunden haben. Somit müsstest Du hierüber vor der Sitzung Kenntnis haben. Deine Stellungnahme hierzu müsste auch Bestandteil der BR-Sitzung zu diesen TOPs sein. Also in die Beschlussfassung hierzu einfließen. Entweder hast Du deine Stellungnahme dem BR vorher zukommen lassen oder bringst sie in der Sitzung ein.

Weiter, aus Deiner Anfrage könnte man entnehmen, dass Du deine Teilnahme vom Inhalt der TO abhänig machen möchtest. Also nur Teilnahme sofern spezielle, die Schwerbehinderten betreffende Punkte behandelt werden. Wenn dieses so ist, wäre dieses falsch. Die Teilnahme hat stets zu erfolgen. Die SchwbV hat auch ein Rederecht zu allen Punkten, unabhängig vom Inhalt.

Hier aber auch noch ein paar rechtliche Hinweise zur Einladung/TO.

Eine Einladung und die Tagesordnung zur BR-Sitzung ist so konkret wie möglich zu gestallten. Es müssen die TO-Punkte genau aufgeführt sein. Pauschale Angaben, wie z.B. „Verschiedenes“ oder „personelle Einzelmaßnahmen“ reichen nicht aus siehe: (BAG, 28.10.1992, 7 ABR 14/92).

BR-Mitglieder muss genügend Zeit eingeräumt werden sich ordnungsgemäß auf die Sitzung vorbereiten zu können. Ihnen ist hierzu die notwendige Gelegenheit einzuräumen, um sich so ordnungsgemäß auf die Sitzung vorbereiten zu können.

Ergänzungen oder Veränderungen der TO sind auch noch während der Sitzung möglich. Es bedarf hierzu aber eines Mehrheitsbeschlusses. Es bedarf aber keines einstimmiger Beschlusses, vgl. F.K.H.E. § 29, Rn. 44a, 20. Auflage.

Bitte aber unbedingt weiter vertrauensvoll mit dem BR zusammenarbeiten. So will es auch die jeweils für beide zuständigen Gesetze. Vor allem ist nur so eine wirklich gute Arbeit für die Schwerbehinderten im Betrieb möglich.

Also in Ruhe ein weiteres Gespräch mit dem gesamten BR suchen. Am einfachsten in der nächsten BR-Sitzung. Hier dann auch die Gründe warum Du diese Gestaltung der TO wünscht.

BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern

birte, Schleswig-Holstein, Wednesday, 23.07.2008, 08:50 (vor 6664 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Kann ich gut gebrauchen :-P .

Betriebsausschuss> So etwas gibt es bei uns nicht. Kurzer Ablaufplan: Betriebsratsvorsitzender macht PC an, ändert das Einladungsdatum, druckt aus und verteilt an BR-Mitglieder und - seit kurzem - auch an mich. In den seltensten Fällen ist da mal ein Hinweis neben den ständigen Punkten, wie z.B. Überstunden genehmigen oder ähnliches.

Habe in der 1. BR-Sitzung, an der ich teilnahm, gleich mal auf uns (wir sind 2 Personen in der SVB) aufmerksam gemacht. Von wegen Einladungsänderung, Nutzung Betriebsratbüro etc. Kam nicht gut an. Was ich damit sagen will, der ruhige, sachliche Umgang gestaltet sich erheblich schwieriger als geplant.

Haben heute Sitzung. Dort muss ich wohl einen Beschluss des BR aussetzen (habe ich so gelesen). BR hat in der vergangenen Sitzung einen Beschluss gefasst (auf Antrag Vorsitzender BR), in der Stellungnahme zu einem Gleichstellungsantrag Änderungen vorzunehmen. Dieser TOP geht nicht aus der Einladung hervor.

Ist das so richtig, was ich da jetzt vorhabe >
Mein 1. Seminar in Richtung SVB habe ich nämlich erst im August.

BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern

hackenberger, Wednesday, 23.07.2008, 09:11 (vor 6664 Tagen) @ birte

Hallo „Birte“

Zum Thema aussetzen eines Beschlusses hier einen Auszug aus dem
Knittel-Kommentar zum § 95 (4) Rn 63

Aussetzungsrecht gegenüber Beschlüssen des Betriebs- oder Personalrats

Die Schwerbehindertenvertretung kann einen Beschluss des Betriebs- oder Personalrats auf ihren Antrag auf die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an aussetzen (Abs. 4 Satz 2). Dies setzt aber voraus, dass die Schwerbehindertenvertretung den Beschluss des Gremiums als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der Schwerbehinderten erachtet. Hierbei hat sie einen Beurteilungsspielraum, der vom Betriebs- bzw. Personalrat nur eingeschränkt überprüft werden kann. Die Interessenbeeinträchtigung muss nicht objektiv bestehen. Es genügt vielmehr, wenn die Schwerbehindertenvertretung eine Interessenbeeinträchtigung als gegeben annimmt (LPK-SGB IX / Düwell Rdnr. 25). Der Betriebs- oder Personalrat muss daher auf einen Antrag der Schwerbehindertenvertretung den gefassten Beschluss aussetzen. Diese Pflicht besteht ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die Schwerbehindertenvertretung ihren Antrag überhaupt nicht begründet oder die angeführte Begründung offensichtlich willkürlich erscheint (LPK-SGB IX / Düwell a. a. O.). Die Schwerbehindertenvertretung ist allerdings nicht verpflichtet, Nachweise für eine ihrer Auffassung nach vorliegende erhebliche Beeinträchtigung von behinderten Menschen beizubringen (Müller-Wenner / Schorn Rdnr. 59).

Habe noch zwei Fragen:

Wie groß ist euer BR> Ab 9 BR-Mitgliedern ist die Errichtung des Betriebsausschusses ist zwingend vorgeschrieben § 27 BetrVG. Er führt die lfd. Geschäfte des BR. Für kleinere BR sieht sie die Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf den BR-Vorsitzenden oder andere BR-Mitglieder vor. Dazu bedarf es dann aber eines Beschlusses des BR. Die TO stellt aber der Vorsitzende auf. Jedoch muss er auf Antrag eines 1/4 der Mitglieder des BR oder Antrag der JAV und der SchwbV Tagesordnungspunkte aufnehmen.

Du schreibst "wir sind 2 Personen in der SVB)" ich denke Du meinst hier SchwbV und Stelli.

PS: Denke daran, die SchwbV benötigt unbedingt einen guten Kommentar (ich empfehle den Knittel) http://www.schwbv.de/lektuere.html und sonstige Lektüre, wie z.B. die Zeitschrift "Behindertenrecht" vom Boorbergverlag. http://www.schwbv.de/zeitschriften.html

Begründungen auch um den AG ggf. zu überzeugen findest Du hier!

Hinweis noch: Der BR hat bei diesen Themen/ Beschaffungen nicht mit zu bestimmen. Die SchwbV stellt hier alleine und selbstverantwortlich die Notwenigkeit fest.

BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern

birte, Schleswig-Holstein, Wednesday, 23.07.2008, 17:43 (vor 6664 Tagen) @ hackenberger

Hallo "Bernhard",

und wieder vielen Dank für Deine Ausführungen. Haben mir eben bei der BR-Sitzung geholfen.
Zu Deinen Fragen: ja, wir sind 2 Personen in der Schwerbehindertenvertretung (meine Wenigkeit und meine Stellvertreterin). Hinweis: über eine lange Zeit war jemand in der Vertretung, der nicht so aktiv war. Denke, hier ist mal ein Umdenken fällig.

Der BR besteht aus 9 Mitgliedern. Jetzt noch 'mal 'ne Frage: Wenn es widererwarten einen Betriebsausschuss gibt, kann der einen Beschluss fassen, dass der 1. BR die TO allein festsetzt>

Gruß
Birte

BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern

hackenberger, Wednesday, 23.07.2008, 17:55 (vor 6663 Tagen) @ birte

Hallo Birte

» und wieder vielen Dank für Deine Ausführungen. Haben mir eben bei der
» BR-Sitzung geholfen.
Dann bin ich mal wieder zufrieden, dass wir hier helfen konnten. :-)

» Zu Deinen Fragen: ja, wir sind 2 Personen in der
» Schwerbehindertenvertretung (meine Wenigkeit und meine Stellvertreterin).
Du weist aber ja, dass jeweils nur 1 die SchwbV in der BR-Sitzung vertreten (teilnehmen) kann.

» Der BR besteht aus 9 Mitgliedern. Jetzt noch 'mal 'ne Frage: Wenn es
» widererwarten einen Betriebsausschuss gibt, kann der einen Beschluss
» fassen, dass der 1. BR die TO allein festsetzt>
:-( Du siehst mich etwas betrübt, dieses habe ich in meiner [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7500#p7501]ersten Antwort [/link]zu Deiner Frage bereits beantwortet. Siehe Aussage bzgl. § 29. Aber es war sehr viel, so dass man als Neue hier etwas überlesen konnte. Daher auch nur "etwas betrübt". ;-)

Aber i.d.R. bespricht man in der BA-Sitzung die TO und der BRV hört auf die Koll. Denn sie würden sonst in der Sitzung die notwenige Mehrheit suchen um TOPs auf die TO der nächsten Sitzung zu bekommen. Dieses würde den BRV „dumm“ dastehen lassen

Also, Du erkennst es gibt noch viel zu erkennen. Seminarbesuche helfen hier weiter und auch die Anmeldungen bei entsprechenden Newslettern und das lesen dieser.

Ich empfehle aber auch einfach mal alle Beiträge hier im Forum durch zu gehen und auch einmal die Rubrik A-Z zu lesen. ;-)

BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern

birte, Schleswig-Holstein, Wednesday, 23.07.2008, 18:08 (vor 6663 Tagen) @ hackenberger

Hllo "Bernhard",

vielen Dank. Werde mich bessern.:wink:
Heute sind wir zu zweit dort aufgeschlagen. Ich wußte es nicht, der BR aber offensichtlich auch nicht. Werden wir in Zukunft nicht mehr machen, versprochen :-P .
Müssen noch viel lernen, packen wir's an.
Danke.

BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern

hackenberger, Wednesday, 23.07.2008, 18:16 (vor 6663 Tagen) @ birte

Hallo Birte,

schaue einmal hier zum Thema "Stellvertretung"

Gebe auch einmal unter suchen den Suchbegriff "ruhendes Mandat" ein. Hier findest Du dann auch Aussagen zum Thema "Stellvertretung und wann ist sie im Mandat". Es wäre doch ungeschickt, wenn AG oder BR die SchwbV auf fehlerhaften Einsatz des Stelli hinweisen würden.

BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern

J_Neumann, BW, Thursday, 24.07.2008, 09:18 (vor 6663 Tagen) @ birte

Hallo,
Die SBV hat doch auch die Möglichkeit Themen , die Schwerbehinderte Mitarbeiter betreffen auf die Tagesordnung setzen zu lassen ohne dafür ein viertel der Betriebsräte zu brauchen. §95 SGB IX http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__95.html

(4) 1Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen

Laut meinem Basiskommentar bedeutet dies, dass die SBV jederzeit solche Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung setzten lassen kann.

Gruss Joachim

BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern

hackenberger, Thursday, 24.07.2008, 09:25 (vor 6663 Tagen) @ J_Neumann

Hallo J_Neuman,

» Die SBV hat doch auch die Möglichkeit Themen , die Schwerbehinderte
» Mitarbeiter betreffen auf die Tagesordnung setzen zu lassen ohne dafür ein
» viertel der Betriebsräte zu brauchen. §95 SGB IX

Ja, siehe meine Antwort [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=7507]oben[/link].

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