BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Tuesday, 22.07.2008, 18:29 (vor 6664 Tagen) @ birte

Hallo "birte"

erst einaml Glückwunsch zum Mandat :flower: und willkommen hier in unserer Runde. Keine Bange, Du wirst es schon schaffen :ok:

So nun zu Deinem Anliegen.

BetrVG § 29 Einberufung der Sitzungen

Abs. 2 Die Sitzung beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung......

Abs. 3 Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.

Soweit der Gesetzestext.


Frage: Warum nimmst Du nicht an den Sitzungen des Betriebsausschusses teil> In diesen Sitzungen wird i.d.R. auch die BR-Sitzungen vorbereitet und auch die TO aufgestellt.

Über anstehende Punkte welche Schwerbehinderte im einzeln oder in der Gruppe betreffen müsstest Du informiert sein. Denn diese fallen ja unter den § 95 (2) und daher müsste der AG Dich hier eingebunden haben. Somit müsstest Du hierüber vor der Sitzung Kenntnis haben. Deine Stellungnahme hierzu müsste auch Bestandteil der BR-Sitzung zu diesen TOPs sein. Also in die Beschlussfassung hierzu einfließen. Entweder hast Du deine Stellungnahme dem BR vorher zukommen lassen oder bringst sie in der Sitzung ein.

Weiter, aus Deiner Anfrage könnte man entnehmen, dass Du deine Teilnahme vom Inhalt der TO abhänig machen möchtest. Also nur Teilnahme sofern spezielle, die Schwerbehinderten betreffende Punkte behandelt werden. Wenn dieses so ist, wäre dieses falsch. Die Teilnahme hat stets zu erfolgen. Die SchwbV hat auch ein Rederecht zu allen Punkten, unabhängig vom Inhalt.

Hier aber auch noch ein paar rechtliche Hinweise zur Einladung/TO.

Eine Einladung und die Tagesordnung zur BR-Sitzung ist so konkret wie möglich zu gestallten. Es müssen die TO-Punkte genau aufgeführt sein. Pauschale Angaben, wie z.B. „Verschiedenes“ oder „personelle Einzelmaßnahmen“ reichen nicht aus siehe: (BAG, 28.10.1992, 7 ABR 14/92).

BR-Mitglieder muss genügend Zeit eingeräumt werden sich ordnungsgemäß auf die Sitzung vorbereiten zu können. Ihnen ist hierzu die notwendige Gelegenheit einzuräumen, um sich so ordnungsgemäß auf die Sitzung vorbereiten zu können.

Ergänzungen oder Veränderungen der TO sind auch noch während der Sitzung möglich. Es bedarf hierzu aber eines Mehrheitsbeschlusses. Es bedarf aber keines einstimmiger Beschlusses, vgl. F.K.H.E. § 29, Rn. 44a, 20. Auflage.

Bitte aber unbedingt weiter vertrauensvoll mit dem BR zusammenarbeiten. So will es auch die jeweils für beide zuständigen Gesetze. Vor allem ist nur so eine wirklich gute Arbeit für die Schwerbehinderten im Betrieb möglich.

Also in Ruhe ein weiteres Gespräch mit dem gesamten BR suchen. Am einfachsten in der nächsten BR-Sitzung. Hier dann auch die Gründe warum Du diese Gestaltung der TO wünscht.


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