BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern (Umgang mit BR / PR)
Hallo Birte
Zum Thema aussetzen eines Beschlusses hier einen Auszug aus dem
Knittel-Kommentar zum § 95 (4) Rn 63
Aussetzungsrecht gegenüber Beschlüssen des Betriebs- oder Personalrats
Die Schwerbehindertenvertretung kann einen Beschluss des Betriebs- oder Personalrats auf ihren Antrag auf die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an aussetzen (Abs. 4 Satz 2). Dies setzt aber voraus, dass die Schwerbehindertenvertretung den Beschluss des Gremiums als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der Schwerbehinderten erachtet. Hierbei hat sie einen Beurteilungsspielraum, der vom Betriebs- bzw. Personalrat nur eingeschränkt überprüft werden kann. Die Interessenbeeinträchtigung muss nicht objektiv bestehen. Es genügt vielmehr, wenn die Schwerbehindertenvertretung eine Interessenbeeinträchtigung als gegeben annimmt (LPK-SGB IX / Düwell Rdnr. 25). Der Betriebs- oder Personalrat muss daher auf einen Antrag der Schwerbehindertenvertretung den gefassten Beschluss aussetzen. Diese Pflicht besteht ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die Schwerbehindertenvertretung ihren Antrag überhaupt nicht begründet oder die angeführte Begründung offensichtlich willkürlich erscheint (LPK-SGB IX / Düwell a. a. O.). Die Schwerbehindertenvertretung ist allerdings nicht verpflichtet, Nachweise für eine ihrer Auffassung nach vorliegende erhebliche Beeinträchtigung von behinderten Menschen beizubringen (Müller-Wenner / Schorn Rdnr. 59).
Habe noch zwei Fragen:
Wie groß ist euer BR> Ab 9 BR-Mitgliedern ist die Errichtung des Betriebsausschusses ist zwingend vorgeschrieben § 27 BetrVG. Er führt die lfd. Geschäfte des BR. Für kleinere BR sieht sie die Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf den BR-Vorsitzenden oder andere BR-Mitglieder vor. Dazu bedarf es dann aber eines Beschlusses des BR. Die TO stellt aber der Vorsitzende auf. Jedoch muss er auf Antrag eines 1/4 der Mitglieder des BR oder Antrag der JAV und der SchwbV Tagesordnungspunkte aufnehmen.
Du schreibst "wir sind 2 Personen in der SVB)" ich denke Du meinst hier SchwbV und Stelli.
PS: Denke daran, die SchwbV benötigt unbedingt einen guten Kommentar (ich empfehle den Knittel) http://www.schwbv.de/lektuere.html und sonstige Lektüre, wie z.B. die Zeitschrift "Behindertenrecht" vom Boorbergverlag. http://www.schwbv.de/zeitschriften.html
Begründungen auch um den AG ggf. zu überzeugen findest Du hier!
Hinweis noch: Der BR hat bei diesen Themen/ Beschaffungen nicht mit zu bestimmen. Die SchwbV stellt hier alleine und selbstverantwortlich die Notwenigkeit fest.