BR will seine "alte" Einladungen nicht ändern (Umgang mit BR / PR)

J_Neumann, BW, Thursday, 24.07.2008, 09:18 (vor 6663 Tagen) @ birte

Hallo,
Die SBV hat doch auch die Möglichkeit Themen , die Schwerbehinderte Mitarbeiter betreffen auf die Tagesordnung setzen zu lassen ohne dafür ein viertel der Betriebsräte zu brauchen. §95 SGB IX http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__95.html

(4) 1Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen

Laut meinem Basiskommentar bedeutet dies, dass die SBV jederzeit solche Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung setzten lassen kann.

Gruss Joachim


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