Anschaffung eines höhenverstellbaren Arbeitsplatzes (Hilfsmittel)

hackenberger, Friday, 25.07.2008, 15:18 (vor 5760 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

es ist nicht die Aufgabe der SchwbV Kostenvoranschläge oder Angebote einzuholen. Dieses wäre die Aufgabe des Einkaufs. Weiter ist die SchwbV auch nicht berechtigt hier für den AG entsprechende verbindliche Kostenvoranschläge oder Angebote einzuholen, oder hast Du hier eine entsprechende rechtverbindliche Vollmacht hier im Auftrag und Namen des AG zu handeln.

Der AG ist aber gem. § 81 (4) wiederum rechtlich verpflichtet den Arbeitsplatz sofern aus Gründen der Behinderung erforderlich behindertengerecht aus zu statten.

Der Personalleiter möge sich hier doch bitte einmal über die Rechtslage und die Zuständigkeiten und auch Aufgabenzuordnung im Betrieb informieren. Was sagt eigentlich der Einkauf dazu, dass der Personalleiter hier die SchwbV beauftragt ihre Aufgaben wahrzunehmen, also in ihren Bereich hineinzuhandeln. Denn der Einkauf hat später dann ggf. die Probleme wenn der Lieferant plötzlich sich nicht mehr an das Angebot welches er gegenüber der SchwbV abgegeben hat halten möchte, da dieser ja rechtlich diese hätte gar nicht anfordern dürfen.

Man kann dem AG freiwillig anbieten entsprechendes Wissen weiterzugeben, sofern es vorliegt.


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