Mehrarbeit (Allgemeines)

Thomas131, NRW, Friday, 08.08.2008, 17:54 (vor 6650 Tagen)

Hallo

Es geht mal wieder um das Thema Mehrarbeit § 124 SGB IX.
Ein Mittarbeiter mit einen GDB 80 ist schon lange an seine Körperliche belastbarkeit angekommen.
Es ist bei uns als Kraftfahrer beschäftigt und fährt nur Nahverkehr.
In den Arbeitsverträgen bei unseren Kraftfahren ist eine Wochenarbeitszeit von 43 Stunden vereinbart.
Das Arbeitsgesetz sagt aus das eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden darf. Ausgenomen Kraftfahrer, dort gilt die 48 Stunden Woche im durchschitt von 4 Monaten.
Jetzt zu meiner Frage.
Kann der Mittarbeiter über mich (SBV Vertretung) seine tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden begrenzen, also auf 50 Stunden die Woche begrenzen.
Kann dem Arbeitgeber zugemutet werden seine Disposition so zuverändern das dieses möglich ist.

Mehrarbeit

hackenberger, Friday, 08.08.2008, 18:20 (vor 6650 Tagen) @ Thomas131

Hallo "Thomas131",

das SGB IX und hier der § 124 gilt ohne Ausnahme auch für schwerbehinderte Kraftfahrer. Auch die 8 Std-Regelung (täglich).

Nur, kein AG, auch kein AG im Güter-/Güterfernverkehr muss einem Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz "backen".

Schaue einmal hier und hier und nutze einmal die Suchfunktion mit dem Suchwort [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=backen]"backen"[/link].

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