Mehrarbeit (Allgemeines)
Hallo "Thomas131",
das SGB IX und hier der § 124 gilt ohne Ausnahme auch für schwerbehinderte Kraftfahrer. Auch die 8 Std-Regelung (täglich).
Nur, kein AG, auch kein AG im Güter-/Güterfernverkehr muss einem Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz "backen".
Schaue einmal hier und hier und nutze einmal die Suchfunktion mit dem Suchwort [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=backen]"backen"[/link].