Mehrarbeit (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 08.08.2008, 18:20 (vor 6650 Tagen) @ Thomas131

Hallo "Thomas131",

das SGB IX und hier der § 124 gilt ohne Ausnahme auch für schwerbehinderte Kraftfahrer. Auch die 8 Std-Regelung (täglich).

Nur, kein AG, auch kein AG im Güter-/Güterfernverkehr muss einem Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz "backen".

Schaue einmal hier und hier und nutze einmal die Suchfunktion mit dem Suchwort [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=backen]"backen"[/link].


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