hallo - wichtig (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Hallo Martin,
JA!
Es gibt übrigens ein ganz aktuelles Urteil zum Thema "Leiharbeitnehmer"
Leiharbeitnehmer können nicht so einfach eingestellt werden! ArbG Frankfurt/Main, 28.5.2008 - Az: 7 BV 1446/07 Also kommt hier auch § 81 i.V. mit § 95 (2) SGB IX zur Wirkung.