Mobbing durch BR Vorsitzenden (Umgang mit BR / PR)

WoBi, Thursday, 04.09.2008, 09:08 (vor 6621 Tagen) @ Strammel

Hallo „Strammel“,

keine direkte Antwort auf deine Frage, aber meine Überlegungen / Entscheidungen zu mehreren ehrenamtlichen Funktionen.

- Es gibt mehrere Betriebsräte, aber nur eine Schwerbehindertenvertretung.
- Wenn ich durch den Betriebsrat freigestellt werde und die Schwerbehindertenvertretung durchführe, entziehe ich notwendige Kapazitäten für die Betriebsratsarbeit und schwäche damit den Betriebsrat als Kollektivorgan.
- Da Freistellungen zahlenmäßig begrenzt sind, würde ich die Freistellung eines anderen Betriebsrats verhindern, der sich dadurch intensiver für die Betriebsratsarbeit einsetzen kann.
- Für beide Funktionen habe ich gesetzlichen Anspruch (BetrVG / SGB IX) auf Befreiung von der beruflichen Tätigkeit. Wenn beide Funktionen > 80% meiner Arbeitszeit benötigen, bin ich quasi (kalt) Freigestellt.

Ich habe mich gegen eine Freistellung und für eine intensivere Funktionsarbeit entschieden. Dadurch kann der Betriebsrat als Gremium gestärkt werden.

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Gruß
Wolfgang


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