Mobbing durch BR Vorsitzenden (Umgang mit BR / PR)
Hallo Wolfgang,
der Fall ist durchaus sehr sensibel zu betrachten.
Der Vorsitzende hat zu Anfang der Legislaturperiode die Notwendigkeit einer zweiten Freistellung zum Diskussionsthema gemacht (Sparzwänge).
Ich habe auf geltendes Gesetz verwiesen und allenfalls eine dritte Freistellung mit dem Arbeitgeber für diskussionswürdig gehalten.
Daraufhin wurde ich mit einer Enthaltung freigestellt.
Eine offizielle Freistellung in der Eigenschaft als SBV steht mir nicht zu, da die Zahl meiner zu betreuenden Kolleginnen und Kollegen nicht ausreicht.
Aufgabenmäßig könnte ich mich defacto selbst freistellen, was aber in meiner Abteilung zu großen Problemen geführt hätte.
Somit hat mich das Gremium seinerzeit, nicht zuletzt um dieses Wissen, freigestellt.
Bis bald
Strammel