Seminarteilnahme verweigert (Seminare / Fortbildung)

werner, Friday, 05.09.2008, 09:06 (vor 5738 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» schaut eich einmal diesen
» Beitrag an, er
» ist auch auf SchwbV anwendbar, nur eben unter den entsprechenden §§ des SGB
» IX.

Hallo Bernhard,

Dein Verweis auf den BEitrag ist super. So sollte nach Recht die Vorgehensweise des Arbeitgebers oder BR/SBV sein.
Was aber wenn der Arbeitgeber diesen Weg nicht einhält, die Schulung wie bereits von mir erwähnt nicht bezahlt und meinen Lohn für diesen Zeitraum nicht weiterbezahlt.
Dann muss ich persönlich klagen. So ist doch die Rechtssprechung.

Gruß
Werner


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