Seminarteilnahme verweigert (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Friday, 05.09.2008, 14:44 (vor 5737 Tagen) @ werner

Hallo Werner,

» Dein Verweis auf den Beitrag ist super. So sollte nach Recht die
» Vorgehensweise des Arbeitgebers oder BR/SBV sein.
gut :ok:

» Was aber wenn der Arbeitgeber diesen Weg nicht einhält, die Schulung wie
» bereits von mir erwähnt nicht bezahlt und meinen Lohn für diesen Zeitraum
» nicht weiterbezahlt.
» Dann muss ich persönlich klagen. So ist doch die Rechtssprechung.
Hier sind zwei unterschiedliche Klagen.

1. Beschlussverfahren gegen den AG weil er eine notwenige Schulungsmaßnahme, auf welche ein rechtlicher Anspruch besteht verweigert. Hier trägt der AG die Kosten.

2. Individualrechtliche Klage (AN verklagt AG) wegen der verweigerten Lohzahlung. Hier besteht zu mindest in der 1. Instanz das Kostenrisiko. Ab der 2. Instanz geht es dann danach wer Recht bekommt.

3. Die Verweigerung der Zahlung des Lohns wegen der Wahrnehmung der Mandatsaufgaben, eröffnet die Möglichkeit eines Beschlussverfahrens gegen den AG wegen Mandatsbehinderung. Hier trägt der AG die Kosten.

Wegen des Kostenrisikos zeigt es sich, wie wichtig die Gewerkschaftsmitgliedschaft ist. Sie stellt hier dem AN (Mitglied) den notwenigen Rechtsschutz.


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