Bewerbungsgespräche (Umgang mit BR / PR)

barevi, Bayern, Unterfranken, Wednesday, 10.09.2008, 07:08 (vor 6615 Tagen) @ Ilonka

Guten Morgen Ilonka,

ich bin zwar nicht Bernhard ;-) , aber ich schicke Dir hier mal den entsprechenden Link aus dem A-Z- Verzeichnis
http://www.schwbv.de/einstellungsgespraech.html - Natürlich kannst Du während der Einstellungsgespräche dem jeweiligen Bewerber Fragen stellen und natürlich kannst Du (sogar ohne Nachfrage durch den AG) Deine Meinung kundtun. Ziel der Beteiligung der SBV an Einstellungsgesprächen ist es ja gerade, dass Du "vergleichen" kannst um dann ggf. festzustellen, dass der/die schwerbehinderte Bewerber/in in gleicher Weise geeignet ist, die Stelle zu bekommen wie der oder die nichtbehinderten.

Deinen aufbrausenden BR könntest Du z.B. schriftlich darüber unterrichten, welche Konsequenzen für ihn aus der "Behinderung" (vergl. § 96 Abs. 2 SGB IX)Deiner SB- Tätigkeit gem. § 81 für ihn ganz persönlich entstehen könnten (§ 156 Abs. 1 Ziff. 7 u. 8 SGB IX). Der BR ist Dir gegenüber in keinem Fall weisungsberechtigt!

Viel Erfolg für Deine weitere Arbeit zugunsten schwerbehinderter Mitmenschen, die auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind.

Viele Grüße
barevi

--
Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion