Mehrarbeit darf nicht ausbezahlt werden? (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 11.10.2008, 10:36 (vor 6586 Tagen) @ jp

Hallo "jp",

sollte es eine betriebliche Regelung (BV) zu dem Thema "Erhöhung der Wochenarbeitszeit (WAZ)" geben, so hat diese selbstverständlich auch für Schwerbehinderte Geltung, es sei Schwerbehinderte wäre in der BV ausdrücklich ausgenommen. Sollte es hierzu keinerlei Regelungen geben, haben die MA-Vertretungen (BR/SchwbV) nicht optimal gehandelt. Denn solche Dinge sollten immer geregelt sein.

Eine gute BV enthält auch immer Regelungen wie die 2,5 Std. mehr abgegolten werden. Entweder über das Langzeitkonto oder Bar oder nach Wunsch des AN. Es gibt oftmals auch Regelungen (BV/TV), dass das Abfeiern der Mehrarbeit Vorrang hat aber sollte dieses in einem festen vorgegebenen Zeitraum nicht möglich sein, z.B. 3 Monate, dann erfolgt in jedem Falle eine Auszahlung.

» Seit dieser Zeit hat dieser Schwerbehinderte einen schweren Stand.
Dafür gibt es ja ein gute SchwbV, welche hier achten und einwirken sollte.

Hinweis:
Mehrarbeit kann durch Anordnung oder auch durch Duldung entstehen. Mehrarbeit unterliegt der MB durch den BR und der Beteiligung der SchwbV gem. § 95 (2). Hier ergäbe es dann die Möglichkeit der SchwbV sich für die Interessen der Schwerbehinderten einzusetzen.

Dieses gilt aber NICHT für Nutzung/ Inanspruchnahme von Gleitzeitregelungen.

Jedoch gehört es zu den Aufgaben des BR darauf zu achten, dass Regelungen zur Gleitzeit, z.B. Einhaltung der Höchstgrenzen des Gleitzeitkontos, eingehalten werden.


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