Mehrarbeit darf nicht ausbezahlt werden? (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 11.10.2008, 12:33 (vor 6586 Tagen) @ jp

Hallo "jp",

» besten Dank für deine schnelle Antwort.
Bitte, für Euch immer gerne! :ok:
» (Bekommst du dafür auch Nacht- und Wochenendzuschlag> :-) )
JA, Ich stelle Euch demnächst Rechnungen aus, wird teuer werden.;-)

» Diese Betriebsvereinbarung wurde so abgeschlossen, dass jeder seine
» Wochenarbeitszeit frei wählen kann. Es gibt in unserer Firma jetzt welche
» die 37,5h / 38,75h & 40 Std. arbeiten.
» Die über 37,5 Std. hinausgehende Arbeitszeit kann in ein Langzeitkonto
» (z.B. früher in Rente) oder Chemiepensionsfonds (Erhöhung der Rente)
» einbezahlt werden.
... kann in ein... bedeutet ja nicht muss, dann muss es aber auch eine Alternative geben!
Auf alle Fälle dürfen hier Schwerbehinderte nicht schlechter behandelt werden wie nichtbehinderte AN. Sieht die BV aber "nur" Langzeitkonto als Ausgleich vor, gilt dieses auch so für Schwerbhinderte, es sei denn man hätte in der BV besondere Regelungen für Schwbs aufgenommen. Dann hätte der BR aber ggf. schlecht "verhandelt", denn es war ja wohl der Wunsch des AG eine solche Regelung (Erhöhung der WAZ) einzuführen.


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