Keine Absage erteilt worden (Einstellung)

hackenberger, Monday, 13.10.2008, 16:23 (vor 5692 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

ich kann Deine Bedenken voll nachvollziehen. Nur muss ich mich auch fragen, warum hast Du und auch der BR nicht reagiert, als die zu besetzende Stelle im BR behandelt wurde>

Dir war die Bewerbung doch bekannt! Hier hätte der Vorgang der Einstellung an den AG zurück gegeben werden müssen, mit dem Hinweis, dass nicht alle Bewerber im Auswahlverfahren berücksichtigt wurden und auch die bei der Einstellungsmaßnahme vorgelegten Unterlagen nicht vollständig seien. Denn es hätte eine Übersicht aller Bewerber und eine Aussage warum gerade diese Bewerberin/ dieser Bewerber eingestellt werden soll.

Ich unterstelle einmal, dass Dein AG die Pflichtquote nicht erfüllt. Daher hättest Du als SchwbV auf den § 81 (1) Satz 7 und 8 "-7-Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. -8- Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört." hinweisen und dann entsprechend handeln müssen.

Du hättest auch den Beschluss des BR „Zustimmung zur Einstellung“ § 95 (4) Satz 2 und ggf. die gesamte Maßnahme des AG § 95 (2) Satz 2 aussetzen lassen können/ müssen.

Nun dürfte es bei dieser Stelle wohl zu spät sein, da hier ja, so verstehe ich Deinen Beitrag, dieser Einstellung auch vom BR zugestimmt wurde und die wohl auch besetzt ist.

Nun hat die Bewerberin "nur" noch die Möglichkeit hier wegen Verstoß gegen das AGG i.V. mit § 81 SGB IX, rechtliche Schritte gegen den AG einzuleiten.

Du kannst den AG auf dieses hinweisen, ggf. findet er dann doch noch eine Einstellungsmöglichkeit auf einem Vollzeit-Ap im Betrieb.


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