Keine Absage erteilt worden (Einstellung)

hackenberger, Monday, 13.10.2008, 18:21 (vor 5691 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

» danke für die schnelle Antwort.
bitte.

» Ich gebe Dir recht, ich hätte das ganze aussetzen sollen.
Zuminest mit den Betroffenen klären ob die Aussage des AG stimmt und ggf. bis zur Klärung aussetzen und den AG auf seine Pflichten gem SGB IX § 81 und die Folgen bei Missachtung hinweisen.

» Man will ja immer den Ärger vermeiden.
Ist auch gut so, doch manchmal muss man auch einmal kritisch auftreten.

» Doch wie sieht es aus, muß sie keine Absage erhalten oder gar zum Gespräch
» geladen werden>
Also nun den AG ansprechen und zum Handeln anregen, möglichst mit positivem Ausgang. In der Zukunft frühzeitig handeln und dem AG auch ganz deutlich darlegen, dass ein solches Handeln nicht noch einmal akzeptiert wird. Den BR bitte auch auf diese Linie bringen.


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