Risiken bei betriebsärztlicher Untersuchung (BEM)
» Nicht vergessen sollte man, das der BA trotz Schweigepflicht direkt der
» Geschäftsführung untersteht - und ein bißchen geplappert wird immer
Ergänzend möchte ich hier noch den § 203 des StGB anführen:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__203.html
Ein Blick lohnt sich
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter