Antrag auf Mandatsenziehung gem. § 94 (7) an den Widerspruchsausschuss (Wahlen)
Hallo und Guten Morgen Bernhard und Vroni!
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» Es ist doch eigentlich alles sehr klar im Gesetz beschrieben (s.oben) Das
» weiter ist nun ein Sache des "kleinen 1x1" und einen Antrag sofern die
» Anforderungen gem § 94 (7) Satz 5 erfüllt sind.
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Da stimme ich dir zu, nur muß ich Gesetze auch entsprechend den Gegebenheiten
interpretieren (sonst gäbe es ja keine Kommentare).
» 1/4 der Wahlberechtigten sind notwendig um einen entsprechenden Antrag gem
» § 94 (7) Satz 5 beim Widerspruchsausschuss (§ 119) beim zuständigen
» Integrationsamtstellen zu können.
Für das Amt des GesSBV (in meinem Beispiel) gibt es drei Wahlberechtigte (die SBV aus den örtlichen Betrieben) --> entspricht ein Wahlberechtigter 1/3 (das ist mehr als 1/4), also kann einer meiner GesSBV-Vertreter mein Amt anfeschten.
Nur welches Integrationsamt schalte ich da ein> (Berlin, Arnstadt in Thüringen oder Stuttgart).
Deswegen bin ich der Meinung, dass dies wirkich nur "intern" gelöst werden kann (was immer die bessere Lösung ist und bei drei Personen, wie in meinem
Fall muss das auch möglich sein).
Wenn es mehr Personen sind, wie ich es bei Vroni erst mal annehme, bleibt die
Frage offen -- welches Amt schalte ich ein, wenn die Klärung von "außen" kommen muß und die einzelnen Betrieb über das Bundesgebiet verteilt sind>
(Hat du da Erfahrung oder gibt es da Regelungen>)
(Immer in der Annahme natürlich, dass der entsprechende GesSBV sein Amt als SBV korrekt ausführt)
Gruß, Josef