Antrag auf Mandatsenziehung gem. § 94 (7) an den Widerspruchsausschuss (Wahlen)

hackenberger, Friday, 21.11.2008, 10:59 (vor 6543 Tagen) @ Tschoo

Hallo Josef,

» Für das Amt des GesSBV (in meinem Beispiel) gibt es drei Wahlberechtigte
» (die SBV aus den örtlichen Betrieben) --> entspricht ein Wahlberechtigter
» 1/3 (das ist mehr als 1/4), also kann einer meiner GesSBV-Vertreter mein
» Amt anfeschten.
Im Prinzip in diesem Falle JA!

» Nur welches Integrationsamt schalte ich da ein> (Berlin, Arnstadt in
» Thüringen oder Stuttgart).
Das für den Sitz der GSchwbV zuständige. (Dieses ist meisten auch der Sitz des GBR/ Unternehmen)

» Wenn es mehr Personen sind, wie ich es bei Vroni erst mal annehme, bleibt
» die Frage offen -- welches Amt schalte ich ein, wenn die Klärung von "außen"
» kommen muß und die einzelnen Betrieb über das Bundesgebiet verteilt sind>
» (Hat du da Erfahrung oder gibt es da Regelungen>)
Erfahrung in einem Fall während meine langen Zeit in diesen Mandaten. Sonst siehe oben.

» Deswegen bin ich der Meinung, dass dies wirkich nur "intern" gelöst
» werden kann (was immer die bessere Lösung ist und bei drei Personen, wie
» in meinem Fall muss das auch möglich sein).
Ja, man muss es immer erst intern zu klären/ zu lösen versuchen, weiter sind wie beschrieben die Hürden sehr hoch.


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