Schwerbehinderte wird nicht eingeladen (Allgemeines)
Hallo Muenchen,
hier ist erst einmal zu unterscheiden ob dies bei einem privaten oder öffentlichen Unternehmen erfolgt. Bei öffentlichen Arbeitgbern kommt zusätzlich die Verpflichtungen aus §82 SGB IX zum allgemeinen §81 SGB IX hinzu.
Wurdest du über den Arbeitsplatz, den Vermittlungsvorschlag oder den Bewerbungseingang rechtzeitig und umfassend informiert>
Falls nicht, mögliche Handlungsoptionen dazu unter: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8160
Du kannst auch deine Rechte als SBV nach §95 Absatz 2 letzter Satz in Anspruch nehmen und an allen Vorstellungsgesprächen teilnehmen, die um diesen Arbeitsplatz mit dem schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerber zur Auswahl stehen. Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zur Vorbereitung ist wichtig.
Mehr zum Thema Einstellung unter:
http://www.schwbv.de/einstellung.html
http://www.schwbv.de/einstellungsgespraech.html
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Gruß
Wolfgang